Projektbedingungen
Geltungsbereich
Diese Projektbedingungen beschreiben den typischen Ablauf. Verbindlich werden sie nur, soweit sie in ein individuelles Angebot oder eine Auftragsbestätigung einbezogen werden.
Leistungsumfang
Geschuldet sind ausschließlich die im angenommenen Angebot beschriebenen Leistungen. Zusätzliche Seiten, Funktionen, Sprachen, Texte, Bilder, Integrationen oder Korrekturrunden können gesondert berechnet werden.
Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber liefert rechtzeitig vollständige und rechtmäßig nutzbare Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten und Freigaben. Er bestätigt, die erforderlichen Nutzungsrechte zu besitzen.
Entwurf und Korrekturen
Der erste Entwurf und die enthaltenen Korrekturrunden richten sich nach dem Angebot. Grundlegende Änderungen nach einer bereits erteilten Freigabe können Zusatzaufwand darstellen.
Veröffentlichung, Domain und Hosting
Domain- und Hostingkosten Dritter sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Konten und Domains sollen möglichst auf den Namen des Auftraggebers geführt werden.
Abnahme
Nach Fertigmeldung prüft der Auftraggeber die vereinbarte Leistung und meldet konkrete Mängel. Unwesentliche Abweichungen hindern die Abnahme nicht.
Vergütung und Nutzungsrechte
Die vereinbarte Vergütung ist nach dem Zahlungsplan fällig. Nutzungsrechte an der individuellen Website werden im vereinbarten Umfang grundsätzlich erst nach vollständiger Zahlung eingeräumt. Allgemeine Werkzeuge, Vorlagen, Bibliotheken und wiederverwendbare Bestandteile bleiben davon unberührt.
Haftung und Fremddienste
Für Ausfälle oder Änderungen externer Dienste, Plattformen, Domains, Hostinganbieter und Schnittstellen kann nur im gesetzlichen Rahmen gehaftet werden. Eine Garantie für Rankings, Reichweite, Umsatz oder bestimmte Geschäftsergebnisse wird nicht gegeben.
Referenznennung
Eine öffentliche Referenznennung erfolgt nur, wenn sie vereinbart oder vom Auftraggeber freigegeben wurde.
Verbraucher
Bei Verbrauchern gelten zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere das Widerrufsrecht bei entsprechenden Fernabsatzverträgen, vorrangig.
Stand: 29. Juli 2026. Maßgeblich ist stets die zum Zeitpunkt eines konkreten Vertragsschlusses übermittelte individuelle Vereinbarung.